Die Gründung eines Eltern-Kind-Zentrums in Tirol erfordert sorgfältige Planung und die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen. Nachfolgend sind die wichtigsten Schritte und Anforderungen zusammengefasst:
1. Trägerschaft und Rechtsform: Als Träger eines Eltern-Kind-Zentrums kommen verschiedene Rechtsformen infrage, darunter Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine sowie sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.
2. Räumliche Voraussetzungen:
- Öffentliche Zugänglichkeit: Die Räumlichkeiten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
- Ausstattung: Es ist mindestens ein kindgerecht gestalteter Gruppenraum erforderlich, ebenso wie eine Kochgelegenheit und kindgerechte Sanitäranlagen.
- Möblierung: Für Aktivitäten mit Eltern sollte eine angemessene, erwachsenengerechte Möblierung vorhanden sein.
- Externe Räumlichkeiten: Bei angemieteten externen Räumen sind die oben genannten Anforderungen sinngemäß anzuwenden.
3. Fachliche Voraussetzungen:
- Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss über die für die jeweiligen Aufgaben erforderliche fachliche Qualifikation verfügen und sich kontinuierlich fortbilden.
- Verantwortung des Trägers: Die Auswahl und Bewertung der Qualifikationen des Personals obliegt dem Träger des Zentrums, der auch für die laufende Fortbildung verantwortlich ist.
4. Inhaltliche Anforderungen und Angebote:
- Öffnungszeiten: Mindestens 20 Stunden pro Woche an mindestens 36 Wochen im Jahr, wobei während dieser Zeiten eine Ansprechperson verfügbar sein muss.
- Offener Treffpunkt: Wöchentlich mindestens einmal ein offener Treffpunkt für den elterlichen Erfahrungsaustausch, ebenfalls an mindestens 36 Wochen im Jahr.
- Kurse: Pro Jahr sind mindestens zwei Kurse zu geburtsbezogenen Themen und zwei Kurse zu pädagogisch relevanten Themen anzubieten.
- Eltern-Kind-Gruppen: Wöchentlich mindestens eine Eltern-Kind-Gruppe über 36 Wochen im Jahr.
- Gemeinnützigkeit: Die Angebote dürfen nicht gewinnorientiert sein.
5. Fördermöglichkeiten: Das Land Tirol, Abt. Gesellschaft und Arbeit, bietet finanzielle Unterstützung für Eltern-Kind-Zentren an. Die Förderung kann bis zu 85 % der im Förderzeitraum anfallenden Gesamtkosten betragen und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zudem erkennen bereits viele Gemeinden die Potenziale der EKiZe in den Städten und Gemeinden und fördern das breite Unterstützungsangebot für werdende Eltern und Familien mit kleinen Kindern. Angebote der Elternbildung wird auch vom Bundeskanzleramt finanziell unterstützt.
6. Antragsstellung: Beim Land Tirol und Bundeskanleramt sind die Förderanträge vor Beginn des beantragten Förderzeitraums elektronisch mittels Online-Formular einzureichen. Dem Antrag sind unter anderem ein Konzept der Einrichtung, eine detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan sowie Nachweise über beantragte oder gewährte Förderungen beizufügen. Gemeindeförderungen werden meist individuell nach Antrag und Vereinbarungen gewährt.
7. Rechtliche Rahmenbedingungen: Zusätzlich zu den genannten Anforderungen sind die Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes sowie die Verordnung über die Voraussetzungen für den Betrieb privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu beachten.
Für detaillierte Informationen und Beratung empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der zuständigen Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Landes Tirol aufzunehmen:
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Meinhardstraße 16 6020 Innsbruck E-Mail: gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
Des Weiteren kann mit der Plattform Eltern-Kind-Zentren Tirols Kontakt aufgenommen werden. Wir helfen gerne weiter.